Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allen zwischen Hartmut Claus (Leiningerland Classics), folgend Anbieter genannt und dem Auftraggeber (folgend Kunden genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (folgend AGB genannt) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Geltungsbereich der nachfolgenden Bedingungen erstreckt sich auf alle Leistungen rund um die Fahrzeugwartung, -Reparatur und Pflege sowie alle anderen angebotenen Serviceleistungen und den Handel mit Pflegeprodukten, Ersatzteilen und Fahrzeugen.
1.1 Alle von diesen AGB´s abweichenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln und Absätze der AGB weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen und Auftragserteilung bei Serviceleistungen
Terminvereinbarungen werden im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen behandelt und werden als solche anerkannt. Jeder Auftrag wird zwischen Anbieter und Kunden besprochen und in einer vom Kunden zu unterschreibenden Auftragsbestätigung festgehalten.
Sollte ein Termin nicht eingehalten werden können, haben sich die Vertragsparteien entsprechend zeitgerecht zu informieren. Gegenseitige Kostenberechnungen wegen Nichteinhaltung vereinbarter Termine sind jedoch nicht vorgesehen.
§3 Fahrzeugannahme
3.1 Das Fahrzeug sollte für den Pflegeservice vorgereinigt abgegeben werden, da eine Handwäsche vom Anbieter aus umweltschutztechnischen Gründen nicht angeboten werden kann. Gegen eine Servicepauschale übernimmt der Anbieter die Reinigung, welche dann jedoch in einer Waschanlage vorgenommen wird. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, muss er dies explizit bei Abgabe des Fahrzeugs anmelden.
3.2 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen; vorhandene Schäden sind dem Anbieter zu melden, es wird ein entsprechendes Protokoll erstellt, welches vom Kunden gegenzuzeichnen ist.
3.3 Im Fahrzeug sollten keine Wertsachen oder andere Gegenstände vorhanden sein. Es können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teile, Wertsachen gemacht werden. Nach Absprache können Gegenstände aus dem Fahrzeug für die Zeit während des Aufenthaltes in der Leiningerland Classics Halle in einer Box eingelagert werden. Für den Inhalt kann vom Anbieter jedoch keine Haftung übernommen werden.
§4 Reklamationen
4.1 Bei Annahme eines jeden Fahrzeugs erfolgt eine Besichtigung, bei der eventuelle Vorschäden protokolliert werden können. Nach Durchführung der in Auftrag gegebenen Arbeiten wird das Fahrzeug bei einer persönlichen Übergabe vom Kunden abgenommen. Hier festgestellte Schäden oder sonstige Reklamationsgründe müssen vor Ort und im Beisein des Anbieters protokolliert werden. Ausschließlich auf diesem Weg können Reklamationen oder Schadensbehebungen geltend gemacht werden. Bei berechtigter und rechtlich festgestellter Reklamation hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.
4.2 Neben der schriftlichen Dokumentation sind Schäden zusätzlich fotografisch festzuhalten.
§5 Haftung und Garantie
5.1 Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann. Insbesondere Schäden, die aufgrund loser oder unsachgemäß in Stand gesetzter Anbau- oder Zubehörteile entstehen, kann keine Haftung seitens des Anbieters übernommen werden.
5.2 Die Reinigung von stark verschmutzen Innenräumen verlangt u.U. den Einsatz von aggressiven Mitteln. In diesen Fällen ist es, trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, nicht völlig auszuschließen, dass es zu Farbveränderungen in Stoffen kommt. Auf diese Besonderheit weist der Anbieter den Kunden in diesen Fällen bei Auftragserfassung hin. Wird der Auftrag vom Kunden dennoch erteilt, entbindet dieser den Anbieter von jeglicher Haftung.
5.3 Entstehen bei der Dienstleistung Schäden am Fahrzeug, die ihren Ursprung in gealtereten, spröden Bauteilen oder schadhaften Lacken haben, (z.B. verursacht durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht durchgeführte Nachlackierungen, Kratzern usw.), können gegen den Anbieter keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
5.4 Motor- und Motorenraumwäsche werden vom Anbieter nicht durchgeführt. Insbesondere das Risiko von Beschädigung elektronischer Bauteile lässt eine solche Dienstleistung nicht zu.
§6 Zahlungsbedingungen
6.1 Die Bezahlung der erbrachten Leistungen erfolgt bei Abholung des Fahrzeugs grundsätzlich ohne Abzug und gegen Barzahlung vor Ort; Zahlung gegen Rechnung wird nur nach gesonderter Vereinbarung akzeptiert.
§7 Preise / Pauschalpreise
7.1 Die auf den Preisstaffeln und angebotenen Paketpreise gelten als Orientierung und sind vom Zustand und dem Verschmutzungsgrad des Fahrzeugs abhängig. Die dort angegebenen Preise basieren auf Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad und sind daher als unverbindlich anzusehen. Der der Endpreis zustandsabhängig ist, wird jeweils ein individuelles Angebot erstellt. Dies erfolgt i.d.R. mündlich, auf Wunsch des Auftraggebers kann dies auch schriftlich erfolgen.
7.2 Da bei stark verwitterten Lacken oder extremen Verschmutzungen kann eine spezielle Behandlung notwendig sein. Die daraus resultierenden Aufpreise werden im Vorfeld mit den Kunden besprochen.
7.3 Mehrkosten, die bei Auftragserteilung noch nicht absehbar waren und eine Erhöhung von mehr als 10% bedeuten würden, werden vor Durchführung der entsprechenden Leistung mit dem Kunden mündlich, fernmündlich oder auf dem Schriftweg abgestimmt.
§8 Fahrzeug Aufbewahrung
8.1 Vor und nach der Durchführung der Dienstleistung, steht das Kundenfahrzeug u.U. im normalen Straßenraum. Sollte das Fahrzeug über Nacht beim Anbieter verbleiben, kann mit diesem vereinbart werden, dass das Fahrzeug in einer Leiningerland Classics Halle untergestellt werden. Haftungsansprüchen können hieraus nicht abgeleitet werden. Wir weisen explizit darauf hin, dass das Kundenfahrzeug derzeit nicht über eine spezielle Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert ist.
§9 Sonstiges
9.1 Salvatorische Klausel
Sollten ein oder mehrere Bedingungen rechtsunwirksam werden, so wird die betroffene Klausel durch eine andere ersetzt, die dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Alle anderen Bedingungen verlieren durch die Rechtungültigkeit ein oder mehrere Bedingungen nicht ihre Gültigkeit. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 24.6.2022
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